Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der digitalen Loyalty-Plattform „happywallet“ (nachfolgend „Plattform“) und aller damit verbundenen Dienste (Webplattform, Business-Apps, Wallet-Integration).
a) Anwendungsbereich
Die Nutzungsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die happywallet gegenüber registrierten Unternehmen im Rahmen der Bereitstellung digitaler Treueprogramme erbringt.
b) Vertragsparteien
Vertragspartner von happywallet sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 1 UGB. Verbraucher:innen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes werden nicht Vertragspartner von happywallet.
c) Abgrenzung zu Endkund:innen
Endkund:innen der teilnehmenden Unternehmen, die digitale Stempelkarten oder Bonusprogramme in ihrer Apple Wallet oder Google Wallet nutzen, schließen keinen Vertrag mit happywallet ab. Die Nutzung der Wallet-Karten durch Endkund:innen erfolgt ausschließlich im Rahmen des jeweiligen Treueprogramms des Unternehmens und unterliegt dessen Bedingungen.
happywallet stellt die technische Plattform lediglich als Dienstleister zur Verfügung und wird nicht Vertragspartner der zwischen Unternehmen und deren Kund:innen bestehenden Rechtsverhältnisse, insbesondere nicht hinsichtlich Kaufverträgen, Gutscheinen, Rabatten, Prämien oder sonstiger Leistungen.
a) Beschreibung der Plattform
Gegenstand dieses Vertrages ist die entgeltliche Bereitstellung der webbasierten Softwarelösung „happywallet“ durch happywallet zur Durchführung digitaler Treue- und Bonusprogramme für Unternehmen. Die Plattform ermöglicht insbesondere die Erstellung, Verwaltung und Auswertung digitaler Stempelkarten und Loyalitätsprogramme, die von Endkund:innen in der Apple Wallet oder Google Wallet gespeichert und genutzt werden können.
b) Technische Leistungen
Der Leistungsumfang umfasst unter anderem:
c) Kein Erfolgsgarantieversprechen
happywallet schuldet ausschließlich die Bereitstellung der technischen Plattform, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere übernimmt happywallet keine Garantie für eine Steigerung von Umsätzen, Kundenzahlen, Wiederkaufraten oder sonstigen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen der teilnehmenden Unternehmen.
Die Ausgestaltung der Treueprogramme, die Auswahl der Belohnungen, deren rechtliche Zulässigkeit sowie deren tatsächliche Einlösung durch Endkund:innen liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich der jeweiligen Unternehmen.
a) Kontoerstellung
Die Nutzung der happywallet-Plattform setzt die Registrierung eines Unternehmens und die Erstellung eines Benutzerkontos voraus. Die Registrierung darf ausschließlich durch Unternehmer im Sinne des § 1 UGB erfolgen.
b) Vertretungsbefugnis
Die registrierende Person versichert, zur Vertretung des Unternehmens berechtigt zu sein und rechtsverbindliche Erklärungen im Namen des Unternehmens abgeben zu dürfen.
c) Zugangsdaten
Die im Rahmen der Registrierung vergebenen Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Das Unternehmen haftet für sämtliche Aktivitäten, die über sein Benutzerkonto erfolgen, sofern diese nicht auf einen nachweislichen Missbrauch durch Dritte zurückzuführen sind.
d) Vertragsbeginn
Der Vertrag über die Nutzung der Plattform kommt mit Abschluss des Registrierungsvorgangs und der erstmaligen Freischaltung des Unternehmensaccounts durch happywallet zustande. Ab diesem Zeitpunkt gelten diese Nutzungsbedingungen als verbindlich vereinbart.
a) Webplattform
happywallet stellt Unternehmen eine webbasierte Administrationsplattform zur Verfügung, über die Treueprogramme erstellt, konfiguriert und verwaltet werden können. Dazu zählen insbesondere die Definition von Stempel- oder Punktesystemen, Belohnungen, Gültigkeiten, Auswertungen sowie die Verwaltung von Kund:innen und Wallet-Karten.
b) Wallet-Integration
Die Plattform ermöglicht die Erstellung und Bereitstellung digitaler Kundenkarten, die von Endkund:innen in Apple Wallet und Google Wallet gespeichert und genutzt werden können. happywallet übernimmt die technische Generierung und Aktualisierung dieser Wallet-Pässe, nicht jedoch den Betrieb oder die Verfügbarkeit der Wallet-Systeme selbst.
c) Business-App
Für Mitarbeiter:innen der Unternehmen stellt happywallet mobile Anwendungen (iOS und Android) zur Verfügung, mit denen Stempel vergeben, Punkte verbucht und Belohnungen eingelöst werden können. Die Nutzung setzt kompatible Endgeräte und eine funktionierende Internetverbindung voraus.
d) Support
happywallet bietet technischen Support für die Nutzung der Plattform, insbesondere bei Fragen zur Einrichtung, Bedienung und Fehlerbehebung. Umfang und Reaktionszeiten des Supports richten sich nach dem jeweils vereinbarten Leistungsumfang und dem aktuellen Service-Level.
e) Weiterentwicklung und Updates
happywallet ist berechtigt, die Plattform laufend weiterzuentwickeln, Funktionen zu erweitern, anzupassen oder zu verbessern sowie Updates und sicherheitsrelevante Änderungen einzuspielen. Ein Anspruch auf den unveränderten Fortbestand einzelner Funktionen besteht nicht, sofern die vertraglich geschuldete Gesamtfunktionalität nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
a) Rechtmäßige Nutzung
Die Unternehmen verpflichten sich, die Plattform ausschließlich zu rechtmäßigen Zwecken und im Einklang mit diesen Nutzungsbedingungen zu verwenden. Insbesondere dürfen über die Plattform keine rechtswidrigen, irreführenden oder sittenwidrigen Inhalte, Aktionen oder Programme betrieben werden.
b) Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Die Unternehmen sind selbst verantwortlich für die Einhaltung aller auf ihre Treueprogramme anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere aus den Bereichen Datenschutz, Wettbewerbsrecht, Steuerrecht, Konsumentenschutzrecht, Gutschein- und Rabattrecht sowie E-Mail- und Lauterkeitsrecht. happywallet übernimmt keine rechtliche Prüfung der von den Unternehmen erstellten Programme oder Belohnungen.
c) Information der Endkund:innen
Die Unternehmen sind verpflichtet, ihre Endkund:innen transparent über die Funktionsweise des Treueprogramms, die Teilnahmebedingungen, die Gültigkeit von Stempeln und Belohnungen sowie über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu informieren und erforderliche Einwilligungen eigenständig einzuholen.
d) Sicherung der Zugangsdaten
Die Unternehmen tragen die Verantwortung für die sichere Aufbewahrung und Geheimhaltung ihrer Zugangsdaten. Zugriffe von Mitarbeiter:innen sind intern zu organisieren und zu kontrollieren. Jede über den Account erfolgende Nutzung gilt als dem Unternehmen zuzurechnen, sofern kein nachweislicher Missbrauch durch Dritte vorliegt.
a) Kein Vertragsverhältnis mit happywallet
Endkund:innen, die digitale Stempelkarten oder Bonusprogramme über die happywallet-Plattform in ihrer Apple Wallet oder Google Wallet speichern und nutzen, gehen kein eigenes Vertragsverhältnis mit happywallet ein. Vertragliche Beziehungen über Waren, Dienstleistungen, Rabatte, Prämien oder sonstige Vorteile bestehen ausschließlich zwischen den Endkund:innen und dem jeweiligen teilnehmenden Unternehmen.
b) Wallet als Drittanbieter
Die Nutzung der digitalen Kundenkarten erfolgt über die Dienste von Apple Wallet (Apple Inc.) bzw. Google Wallet (Google LLC). Diese Anbieter erbringen ihre Leistungen eigenständig und unter eigenen Nutzungsbedingungen. happywallet hat keinen Einfluss auf deren Verfügbarkeit, Funktionsweise oder rechtliche Ausgestaltung.
c) Haftungsausschluss für Inhalte und Prämien
happywallet übernimmt keine Haftung für die von den Unternehmen festgelegten Inhalte der Treueprogramme, insbesondere nicht für die Art, Qualität, Verfügbarkeit oder Einlösung von Belohnungen, Rabatten oder sonstigen Vorteilen. Etwaige Ansprüche von Endkund:innen sind ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Unternehmen geltend zu machen.
a) Rolle nach DSGVO
Soweit im Rahmen der Nutzung der Plattform personenbezogene Daten von Endkund:innen der Unternehmen verarbeitet werden (z. B. Name, E-Mail-Adresse, Stempelstände, Wallet-Karten-IDs), handelt happywallet als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO. Die teilnehmenden Unternehmen sind in diesen Fällen datenschutzrechtlich Verantwortliche.
b) Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Die Nutzung der Plattform setzt den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags zwischen happywallet und dem jeweiligen Unternehmen voraus. Dieser regelt insbesondere Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Kategorien betroffener Personen, die Pflichten und Rechte der Verantwortlichen sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten.
c) Verantwortlichkeit der Betriebe
Die Unternehmen sind selbst dafür verantwortlich, die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Datenverarbeitung im Rahmen ihrer Treueprogramme sicherzustellen, insbesondere die Information der Endkund:innen, die Einholung erforderlicher Einwilligungen, die Wahrung der Betroffenenrechte sowie die rechtmäßige Nutzung der über happywallet bereitgestellten Daten.
happywallet verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung der Unternehmen und nicht zu eigenen Marketingzwecken.
a) Abhängigkeit von Drittanbietern
happywallet nutzt für die Erbringung seiner Leistungen technische Dienste von Drittanbietern, insbesondere Apple Wallet (Apple Inc.), Google Wallet (Google LLC), Hosting-Provider, E-Mail-Dienstleister sowie weitere Infrastruktur- und Softwareanbieter. Die Funktionsfähigkeit der Plattform kann daher von der Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit dieser Drittanbieter abhängen.
b) Änderungen und Wegfall von Drittleistungen
happywallet hat keinen Einfluss auf den Betrieb, die Weiterentwicklung oder die Geschäftsentscheidungen dieser Drittanbieter. Insbesondere können Schnittstellen, Funktionen oder Nutzungsbedingungen von Apple Wallet, Google Wallet oder sonstigen Diensten geändert, eingeschränkt oder eingestellt werden. Ein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit oder unveränderte Funktionalität dieser Drittleistungen besteht nicht.
c) Keine Gewährleistung der dauerhaften Verfügbarkeit
happywallet übernimmt keine Gewähr dafür, dass die über Drittanbieter bereitgestellten Funktionen (insbesondere Wallet-Integration, Push-Services, E-Mail-Zustellung oder Hosting) jederzeit, unterbrechungsfrei und in unveränderter Form zur Verfügung stehen. Etwaige Ansprüche aufgrund von Leistungsstörungen dieser Drittanbieter sind, soweit rechtlich zulässig, unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Anbieter geltend zu machen.
a) Preise und Leistungsentgelt
Die Nutzung der happywallet-Plattform ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich eine kostenlose Testphase vereinbart wurde. Es gelten die jeweils auf der Website oder im Administrationsbereich veröffentlichten Preise und Tarifmodelle in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
b) Abrechnungszeitraum
Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Der Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Tag der erstmaligen Freischaltung des Unternehmensaccounts und verlängert sich jeweils automatisch um den vereinbarten Zeitraum, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
c) Zahlungsabwicklung
Die Zahlung erfolgt über die von happywallet angebotenen Zahlungsmethoden. Rechnungen gelten mit elektronischer Bereitstellung (z. B. im Dashboard oder per E-Mail) als zugegangen. Der Rechnungsbetrag ist sofort ohne Abzug fällig, sofern nicht ausdrücklich ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.
d) Zahlungsverzug
Gerät das Unternehmen mit der Zahlung in Verzug, ist happywallet berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Zusätzlich ist happywallet berechtigt, Mahnspesen sowie die Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in Rechnung zu stellen.
e) Sperre bei Nichtzahlung
Bei Zahlungsverzug ist happywallet berechtigt, den Zugang zur Plattform ganz oder teilweise zu sperren, bis sämtliche offenen Forderungen beglichen sind. Während der Sperre können insbesondere keine Stempel vergeben, Wallet-Karten aktualisiert oder Belohnungen eingelöst werden.
f) Kein Rückerstattungsanspruch
Bereits bezahlte Entgelte werden bei vorzeitiger Kündigung oder Nichtnutzung der Plattform nicht rückerstattet, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
g) Preisanpassungen
happywallet ist berechtigt, die Preise unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist anzupassen, sofern sich Kostenfaktoren (z. B. Infrastruktur, Drittanbieter, gesetzliche Abgaben) wesentlich ändern. Unternehmen werden über Preisänderungen rechtzeitig informiert und haben im Falle einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens.
a) Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich eine befristete Laufzeit oder ein spezielles Abonnementmodell vereinbart wurde. Die Mindestlaufzeit und der Abrechnungszeitraum ergeben sich aus dem jeweils gewählten Tarif.
b) Ordentliche Kündigung
Das Unternehmen kann den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums über das Administrationsdashboard oder in Textform kündigen. Eine Kündigung wirkt jeweils zum Ablauf des bereits bezahlten Zeitraums; eine anteilige Rückerstattung erfolgt nicht.
c) Außerordentliche Kündigung und sofortige Sperre
happywallet ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Zugang zur Plattform zu sperren, insbesondere bei:
d) Folgen der Vertragsbeendigung
Mit Beendigung des Vertrags endet das Nutzungsrecht an der Plattform. Der Zugriff auf das Dashboard, die Business-Apps und die Verwaltung der Wallet-Karten wird deaktiviert. Bestehende Wallet-Karten können technisch deaktiviert oder als inaktiv gekennzeichnet werden.
e) Datenherausgabe
Das Unternehmen hat vor Vertragsende die Möglichkeit, die im System gespeicherten eigenen Daten und Kundendaten in einem gängigen maschinenlesbaren Format zu exportieren, sofern dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
f) Datenlöschung
Nach Vertragsbeendigung werden personenbezogene Daten im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben gelöscht oder anonymisiert, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Auftragsverarbeitete Daten werden nach Weisung des Unternehmens und gemäß dem abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag behandelt.
a) Rechte an der Plattform und Software
Sämtliche Rechte an der happywallet-Plattform, der zugrunde liegenden Software, Quellcodes, Datenbanken, Benutzeroberflächen, Designs, Logos, Marken sowie an allen damit verbundenen Schutzrechten stehen ausschließlich happywallet oder deren Lizenzgebern zu. Dies gilt auch für Weiterentwicklungen, Updates und Anpassungen.
b) Einräumung von Nutzungsrechten
happywallet räumt dem Unternehmen für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform und die bereitgestellten Anwendungen ausschließlich für eigene betriebliche Zwecke und im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen zu verwenden.
Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Reverse Engineering, Dekompilierung oder Weitergabe an Dritte, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von happywallet unzulässig, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes erlauben.
c) Inhalte der Unternehmen
Die Unternehmen bleiben Inhaber aller Rechte an den von ihnen in die Plattform eingebrachten Inhalten, insbesondere an Texten, Logos, Bildern, Aktionsbeschreibungen, Belohnungen und Marketingmaterialien. Sie räumen happywallet jedoch das für den Betrieb der Plattform erforderliche, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränkte Nutzungsrecht ein, diese Inhalte technisch zu speichern, zu verarbeiten und in Wallet-Karten, Dashboards und Auswertungen darzustellen.
d) Marken und Kennzeichen
Die Nutzung von Marken, Unternehmenskennzeichen oder Logos von happywallet durch die Unternehmen ist nur mit vorheriger Zustimmung und ausschließlich im Rahmen der bereitgestellten Marketingmaterialien oder Integrationen zulässig.
e) Referenznennung
happywallet ist berechtigt, die Namen und Logos der Unternehmen als Referenzkunden in Marketingunterlagen, auf der Website und in Präsentationen zu nennen, sofern das Unternehmen dem nicht ausdrücklich widerspricht. Ein solcher Widerspruch kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft erklärt werden.
a) Verfügbarkeit (SLA light)
happywallet ist bemüht, die Plattform mit einer hohen technischen Verfügbarkeit zu betreiben. Eine bestimmte ununterbrochene Erreichbarkeit oder eine jederzeitige Verfügbarkeit wird jedoch nicht geschuldet. Kurzzeitige Unterbrechungen, insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates, Störungen bei Drittanbietern oder höherer Gewalt, sind möglich und stellen keinen Mangel dar.
b) Wartungsfenster
happywallet ist berechtigt, geplante Wartungsarbeiten durchzuführen, um die Sicherheit, Stabilität und Leistungsfähigkeit der Plattform zu gewährleisten. Soweit möglich, werden Wartungsarbeiten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und vorab angekündigt. Während dieser Zeiten kann der Zugriff auf die Plattform ganz oder teilweise eingeschränkt sein.
c) Kein Anspruch auf 24/7-Betrieb
Ein Anspruch auf einen unterbrechungsfreien 24/7-Betrieb besteht nicht. Insbesondere bei Updates, Fehlerbehebungen, Sicherheitsmaßnahmen oder infrastrukturellen Änderungen kann es zu temporären Einschränkungen kommen.
d) Supportleistungen
happywallet stellt technischen Support für die Nutzung der Plattform zur Verfügung. Der Support umfasst insbesondere Hilfestellung bei der Einrichtung, bei Bedienungsfragen sowie bei der Analyse und Behebung technischer Störungen. Der Umfang, die Erreichbarkeit und die Reaktionszeiten des Supports richten sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif und den auf der Website oder im Dashboard veröffentlichten Supportbedingungen.
e) Kein garantierter Erfolg der Fehlerbehebung
happywallet bemüht sich um eine zeitnahe Behebung gemeldeter Störungen, schuldet jedoch keinen bestimmten Erfolg innerhalb einer fixen Frist. Insbesondere bei Störungen, die durch Drittanbieter, Endgeräte, Netzwerke oder externe Systeme verursacht werden, kann eine vollständige Behebung außerhalb des Einflussbereichs von happywallet liegen.
a) Grundsatz
happywallet haftet für Schäden nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
b) Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
happywallet haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
c) Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von happywallet auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
d) Haftungshöchstbetrag
Die Haftung von happywallet ist – soweit gesetzlich zulässig – der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, den das Unternehmen innerhalb der letzten zwölf Monate vor Eintritt des Schadensereignisses an happywallet bezahlt hat.
e) Haftungsausschlüsse
happywallet haftet insbesondere nicht für:
f) Freistellung
Die Unternehmen verpflichten sich, happywallet von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich Endkund:innen, Behörden oder Mitbewerbern) freizustellen, die aus der rechtswidrigen Nutzung der Plattform, aus Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder aus den von den Unternehmen gestalteten Treueprogrammen resultieren. Dies umfasst auch die Kosten angemessener Rechtsverteidigung.
a) Begriff der höheren Gewalt
Als Ereignisse höherer Gewalt gelten alle unvorhersehbaren, außergewöhnlichen und von keiner Vertragspartei zu vertretenden Ereignisse, die die Erfüllung der vertraglichen Pflichten ganz oder teilweise unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Dazu zählen insbesondere, aber nicht abschließend: Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben, Pandemien, Epidemien, behördliche Anordnungen, Krieg, Terrorismus, Streiks, Aussperrungen, Energie- oder Netzwerkausfälle, Ausfälle von Rechenzentren oder weltweite Störungen von Cloud- und Internetinfrastrukturen.
b) Leistungsbefreiung
Im Falle höherer Gewalt ist happywallet für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche des Unternehmens entstehen.
c) Informationspflicht
happywallet wird das Unternehmen über den Eintritt und das Ende eines Ereignisses höherer Gewalt sowie über die voraussichtliche Dauer der Leistungsbeeinträchtigung in angemessener Weise informieren, sofern dies möglich und zumutbar ist.
d) Dauerhafte Leistungshindernisse
Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als einen Zeitraum von 30 Kalendertagen an und ist eine Fortsetzung des Vertrags für eine der Parteien unzumutbar, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Bereits erbrachte Entgelte werden in diesem Fall nicht rückerstattet, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
a) Anpassungsrecht von happywallet
happywallet ist berechtigt, die angebotenen Leistungen, Funktionen, technischen Schnittstellen sowie diese Nutzungsbedingungen anzupassen, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist. Sachliche Gründe liegen insbesondere vor bei:
b) Information über Änderungen
Änderungen der Nutzungsbedingungen oder der wesentlichen Leistungsbestandteile werden den Unternehmen rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten in geeigneter Form (z. B. per E-Mail oder über das Dashboard) mitgeteilt.
c) Widerspruchsrecht
Unternehmen sind berechtigt, Änderungen zu widersprechen. Der Widerspruch ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform zu erklären.
d) Rechtsfolgen bei Widerspruch
Widerspricht das Unternehmen fristgerecht, ist happywallet berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung ordentlich zu kündigen. In diesem Fall endet das Vertragsverhältnis mit Wirksamwerden der Kündigung.
e) Zustimmung durch Fortsetzung der Nutzung
Erfolgt kein Widerspruch innerhalb der Frist und wird die Plattform nach Inkrafttreten der Änderungen weiter genutzt, gelten die Änderungen als genehmigt und verbindlich vereinbart.
a) Vertrauliche Informationen
Als vertrauliche Informationen gelten alle nicht öffentlich zugänglichen geschäftlichen, technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen happywallet und dem Unternehmen bekannt werden. Dazu zählen insbesondere Geschäftsmodelle, Preise, Vertragsinhalte, technische Dokumentationen, Zugangsdaten, Quellcode-nahe Informationen, Produkt-Roadmaps sowie sämtliche Kundendaten und Nutzungsstatistiken.
b) Geheimhaltungspflicht
Die Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln, ausschließlich für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
c) Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen
Die Unternehmen haben sicherzustellen, dass auch ihre Mitarbeiter:innen, freien Mitarbeiter:innen und sonstigen Erfüllungsgehilfen zur Einhaltung der Vertraulichkeit verpflichtet sind. happywallet trifft entsprechende Verpflichtungen gegenüber eigenen Mitarbeiter:innen und Dienstleistern.
d) Ausnahmen
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:
e) Schutz von Kundendaten
Personenbezogene Daten von Endkund:innen unterliegen zusätzlich den Bestimmungen der Datenschutzvereinbarung und der DSGVO. Sie gelten stets als besonders schützenswert und dürfen ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zwecke verarbeitet werden.
a) Vertragsübertragung durch happywallet
happywallet ist berechtigt, dieses Vertragsverhältnis sowie sämtliche daraus resultierenden Rechte und Pflichten ganz oder teilweise auf ein verbundenes Unternehmen oder auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen, insbesondere im Rahmen einer Unternehmensumstrukturierung, eines Share- oder Asset-Deals, einer Verschmelzung, Spaltung oder eines Verkaufs der Plattform oder von Unternehmensteilen.
In diesem Fall tritt der Rechtsnachfolger in sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ein. Die Unternehmen erklären bereits jetzt ihre Zustimmung zu einer solchen Vertragsübertragung, sofern dadurch keine wesentlichen Nachteile für sie entstehen.
b) Informationspflicht
happywallet wird die Unternehmen über eine geplante oder erfolgte Übertragung rechtzeitig in geeigneter Form (z. B. per E-Mail oder über das Dashboard) informieren.
c) Übertragung durch Unternehmen
Eine Übertragung dieses Vertrags oder einzelner Rechte und Pflichten durch das Unternehmen auf Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von happywallet zulässig. Dies gilt insbesondere für die Weitergabe von Zugängen, Lizenzen oder Vertragspositionen an verbundene Unternehmen, Franchisepartner oder sonstige Dritte.
d) Sonderkündigungsrecht bei Kontrollwechsel
Im Falle eines Kontrollwechsels bei happywallet (Change of Control), der zu einer wesentlichen Änderung der wirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen führt, steht dem Unternehmen ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung zu, sofern ihm die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zumutbar ist.
a) Anwendbares Recht
Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen happywallet und den Unternehmen findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts Anwendung.
b) Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich solcher über sein Zustandekommen, seine Gültigkeit oder Beendigung, ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz von happywallet ausschließlich zuständig.
c) Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch. Etwaige Übersetzungen dienen lediglich der Information. Maßgeblich für die Auslegung ist ausschließlich die deutsche Fassung.
d) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
e) Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis, soweit nicht zwingend gesetzlich eine andere Form vorgeschrieben ist.
f) Elektronische Kommunikation
Die Parteien erklären sich damit einverstanden, dass sämtliche vertragsrelevanten Erklärungen, Mitteilungen und Dokumente auch in elektronischer Form (z. B. per E-Mail oder über das Dashboard) übermittelt werden können und der Schriftform gleichgestellt sind, soweit gesetzlich zulässig.
g) Kein Verzicht durch Nichtausübung
Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung eines Rechts durch happywallet stellt keinen Verzicht auf dieses oder andere Rechte dar.
a) Technische und organisatorische Maßnahmen
happywallet setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) ein, um die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Plattform und der verarbeiteten Daten gemäß Art. 32 DSGVO sicherzustellen. Dazu zählen insbesondere Zugriffsbeschränkungen, Verschlüsselung, Protokollierung, Backup-Konzepte, Netzwerksicherheit sowie rollenbasierte Berechtigungssysteme.
b) Sicherheitsstandards
Die Sicherheitsmaßnahmen orientieren sich an dem Stand der Technik sowie an branchenüblichen Sicherheitsstandards für cloudbasierte Software-Dienste (SaaS). happywallet ist berechtigt, diese Maßnahmen fortlaufend an technische Entwicklungen anzupassen.
c) Mitwirkungspflichten der Unternehmen
Die Unternehmen sind verpflichtet, ihre eigenen IT-Systeme, Endgeräte und Zugangsdaten angemessen zu sichern, insbesondere durch:
d) Sicherheitsvorfälle und Incident-Management
happywallet unterhält Prozesse zur Erkennung, Analyse und Behebung von Sicherheitsvorfällen. Bei erheblichen Störungen oder Datenschutzverletzungen erfolgt eine Information der betroffenen Unternehmen im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen.
e) Meldepflichten der Unternehmen
Die Unternehmen verpflichten sich, sicherheitsrelevante Vorfälle (z. B. unbefugter Zugriff, Datenabfluss, Missbrauch von Zugangsdaten) unverzüglich an happywallet zu melden, damit geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden können.
f) Keine absolute Sicherheit
Den Parteien ist bewusst, dass trotz größtmöglicher Sorgfalt keine absolute Sicherheit von IT-Systemen garantiert werden kann. happywallet schuldet daher keinen vollständigen Ausschluss aller Risiken, sondern lediglich die Einhaltung angemessener Sicherheitsstandards nach dem Stand der Technik.
a) Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Die Unternehmen verpflichten sich, bei der Nutzung der Plattform sämtliche anwendbaren gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere solche aus den Bereichen Datenschutz, Wettbewerbsrecht, Konsumentenschutz, Steuerrecht, Geldwäscheprävention, Terrorismusfinanzierung, Exportkontrolle und Sanktionen.
b) Sanktions- und Embargovorschriften
Die Nutzung der Plattform ist untersagt, soweit sie gegen anwendbare nationale, europäische oder internationale Sanktions- oder Embargovorschriften verstößt. Die Unternehmen sichern zu, dass weder sie selbst noch deren wirtschaftlich Berechtigte, Organe oder wesentliche Geschäftspartner auf einschlägigen Sanktionslisten geführt werden.
c) Exportkontrolle
Sofern die Nutzung der Plattform oder einzelner Funktionen exportkontrollrechtlichen Beschränkungen unterliegt, sind die Unternehmen selbst dafür verantwortlich, alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen und die einschlägigen Vorschriften einzuhalten.
d) KYC und Identitätsprüfung (bei Bedarf)
happywallet ist berechtigt, im Rahmen gesetzlicher Pflichten oder zur Risikominimierung Identitäts- und Unternehmensprüfungen (Know-Your-Customer, KYC) durchzuführen oder entsprechende Nachweise anzufordern, insbesondere bei Verdacht auf Missbrauch, Geldwäsche, Betrug oder Sanktionsverstöße.
e) Mitwirkungspflichten
Die Unternehmen verpflichten sich, auf entsprechende Anfragen von happywallet unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen und erforderliche Unterlagen bereitzustellen.
f) Sperre bei Verstößen
Bei begründetem Verdacht auf Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, Sanktionsrecht oder diese Compliance-Regelungen ist happywallet berechtigt, den Zugang zur Plattform ganz oder teilweise vorübergehend oder dauerhaft zu sperren sowie den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
g) Freistellung
Die Unternehmen stellen happywallet von sämtlichen Ansprüchen, Schäden, Strafen und Kosten frei, die aus Verstößen gegen diese Compliance- und Exportkontrollpflichten resultieren.